ERINNERUNG! Die Grundsteuerreform in Bayern – Grundsteuererklärung noch bis 31. Oktober 2022 abgeben!
Die Grundsteuer wurde reformiert. Ab dem 01. Januar 2025 berechnet sich die Grundsteuer nach neuen Berechnungsgrundlagen, Äquivalenzbeträgen oder Grundsteuerwerten. Die Grundsteuererklärung hierfür ist zwischen dem 01. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 abzugeben. Vergessen Sie nicht, sich rechtzeitig um alle erforderlichen Angaben und Unterlagen zu kümmern. Angaben (Flurnummer etc.) und Flächen zum Grundstück können [...]